FRAGEN UND ANTWORTEN
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann stellen Sie uns gern Ihre eigene Frage.
Warum gibt es aktuell noch keine Bürgerbeteiligung in Bad Laasphe?
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es eine Projektidee und keine konkreten, belastbaren Pläne oder Anlagendetails.
Es ist zunächst notwendig, dass die Politik entscheidet, ob sie den Beginn der Planung überhaupt zulässt oder nicht.
Dies erfolgt über die aktuell anstehende Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss.
Sofern dieser positiv beschieden wird, werden erste Entwürfe für den Flächennutzungsplan seitens eines Stadtplaners aufgestellt, Gutachten erarbeitet sowie erste Anlagenplanungen beauftragt. Sobald diese Informationen vorliegen, muss ohnehin durch die gesetzlichen Regelungen die Öffentlichkeit umfangreich beteiligt werden. Zu diesem Zeitpunkt besteht im gesetzlich geregelten Verfahren die Möglichkeit, Einwände gegen die Planung vorzutragen, die dann geprüft und bearbeitet werden. Dies steht auch in unserem Interesse.
Eine Bürgerbeteiligung erfolgt also dann, sobald sachlich belastbare Planungen im Entwurfsstadium vorliegen.
Ist das zu beplanende Areal eine ungeeignete Fläche für eine FFPV und der Ertrag zu gering?
Die Fläche ist zu großen Teilen mit einer Neigung nach Süden versehen. Dies lässt sich über frei zugängliche Daten veranschaulichen (Tim-Online).
Unter Beachtung aktuellster Technik ergibt sich eine gute, bis sehr gute Effizienz dieser Anlage. (Extremes Beispiel: ein aktuelles PV-Modul erzeugt selbst bei einer flachen Nordausrichtung ca. 80 % der Strommenge eines perfekt ausgerichteten Moduls.)
Gibt es keine besseren und geeigneteren Flächen in Puderbach für eine FFPV?
Die hier zu beplanende Fläche wurde unter Beachtung verschiedener Faktoren im Vorfeld ausgewählt. Wichtig hierfür war und ist uns insbesondere, dass das Areal weder in einem Natursschutzgebiet, noch in Biotopen oder anderweitig besonders geschützten Flächen gelegen ist. Zudem ist es auch sinnvoll, dass Leitungswege zum Stromnetz möglichst kurz ausfallen sollten. Abgesehen von diesen Faktoren ist auch die positive Geländeausrichtung des Areals, welche ebenfalls hier gegeben ist, ein wichtiger Punkt für die Wirtschaftlichkeit des Projektes.
Hierdurch ergibt sich nur eine sehr begrenzte Auswahl an möglichen Flächen. Eine weitere Potenzialfläche wurde ebenso bei dem jeweiligen Grundstücksbesitzer angefragt, jedoch der Verkauf oder die Pacht der Fläche aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.
Kann in der näheren Umgebung überhaupt ein Anschluss der Anlage an das Stromnetz erfolgen und sind die Leitungen in Puderbach dafür ausgelegt?
Im Rahmen einer Vorabanfrage bei dem zuständigen Stromnetzbetreiber Westnetz wurde dies, wie auch die Netzverträglichkeit einer möglichen FFPV, geprüft. Es liegt eine Bestätigung vor, dass ein Anschluss an das Stromnetz problemlos im nahen Umfeld möglich ist. Die Kosten für die Herstellung dieses Anschlusses werden nicht von Westnetz, sondern von den Projektinvestoren getragen werden müssen.
Werden die Grundstücke von Anliegern bei der Baumaßnahme in Mitleidenschaft gezogen?
Private Grundstücke von Anliegern werden durch Baumaßnahmen nicht betroffen sein. Die Erschließung (Stromzuleitung und Baubetrieb) des Gebietes erfolgt über öffentliche Wege. Auswirkungen über bestehende Grundstücksgrenzen hinweg erfolgen nicht.
Gibt es eine für Menschen gefährliche Strahlung der Anlage?
Es gibt im Allgemeinen keine Erkenntnisse über erhöhte Strahlung von FFPV. Praktisch bestehen FFPV aus vielen kleinen PV-Anlagen (bzw. „Strings“), die ähnliche Größenordnungen wie die auf Wohnhäusern oder Scheunen haben. Diese werden erst in einer Transformatorenstation (sie steht wahrscheinlich in der Mitte der Anlage) gebündelt und dann über ein unterirdisches Kabel an das Stromnetz angebunden. Der Abstand des Transformatorenhauses zu den Wohnhäusern ist somit deutlich größer, als der von vorhanden Objekten in Puderbach. Im Übrigen bestehen hierfür keine relevanten gesetzlichen Mindestabstände zu Wohnhäusern.
Sendet die Anlage Geräusche aus, die negative Folgen für Nachbarn haben können?
Es ist im Allgemeinen nicht bekannt, dass besondere Geräusche von FFPV ausgehen.
Ist eine Blendwirkung der Anlage auf die Nachbarn zu befürchten?
Im Rahmen der Projektplanung wird ein Blendgutachten von einem hierauf spezialisierten Ingenieurbüro erstellt werden müssen, in dem dies fundiert geprüft wird.
Kann Regenwasser durch die Versiegelung ungehindert versickern? Entsteht eine erhöhte Erosions- und Überschwemmungsgefahr bei Starkregenereignissen?
Unabhängig davon wie viele Module auf der Fläche platziert werden können und wie diese ausgerichtet sind, bilden sie faktisch keine versiegelte Fläche. (Juristisch kann sie ggf. als solche bewertet werden.) Die Zwischenräume der einzelnen Module sind offen und Wasser kann direkt auf den Boden treffen und dort versickern.
Die Halter der Modultische werden lediglich wie Pfähle gerammt und nicht betoniert. Der Anteil der durch diese Halter versiegelten Fläche beträgt <1%.
Dadurch, dass die Fläche nicht mehr gedüngt und intensiv gemäht wird, entwickelt sich eine artenreiche Pflanzenwelt, die einen beständigen Oberboden bildet.
Warum werden auf konkrete Fragen zur Planung (Abstände, Leistung, Anschlusspunkte, usw.) keine konkreten Angaben gemacht?
Es ist noch nichts konkret geplant, daher gibt es bisher nur eine Projektidee mit für uns wichtigen Punkten. Diese wurde umfassend auch den Projektgegnern in persönlichen Gesprächen erläutert. Es ist faktisch nach bisherigem Planungsstand unmöglich, genaue und exakte Angaben, z.B. über Größe und Leistung der Anlage, zu machen.
Kann die Energie der Anlage abgenommen werden, da ja keine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist? Sind Stromnetze im Allgemeinen überlastet, dass die FFPV hier sinnlos ist?
Eine geeignete Infrastruktur ist für Gebiete mit einem neuen Bauleitplanverfahren fast nie vorhanden. Westnetz wird die Anschlussbedingungen sowie mögliche Auswirkungen auf öffentliche Netze dediziert prüfen, bevor eine Anschlusszusage erfolgt. Dies ist bei Wohnhäusern, Gewerbebauten und auch FFPV immer der Fall.
In einer Vorabanfrage bei Westnetz wurde mitgeteilt, dass der Anschluss der angedachten Anlagenleistung im naheliegenden Umfeld problemlos möglich sei.
Verursacht die FFPV eine optische Beeinträchtigung des Ortsbildes in Verbindung mit Wertverlust der umliegenden Bebauung und von Baugrundstücken?
Auch dieser Punkt wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bearbeitet, geprüft und abgewogen werden müssen, auch wenn dies grundsätzlich stark durch subjektives Empfinden geprägt ist.
Unserer Ansicht nach kann hier vor allem eine 3D-Simulation in Verbindung mit einer dann zu erfolgenden Ortsbegehung im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit Klarheit für alle schaffen. Mit der Simulation kann vor Ort erläutert werden, in welchem Bereich sich die Module und auch die Ausgleichsmaßnahmen (Büsche, Bäume, usw…) befinden. Auch die geplanten Abstandsflächen könnten im Gelände aufgezeigt werden.
Um dies erarbeiten zu können, benötigt es im Vorfeld einen positiven Aufstellungsbeschluss des Stadtrates.
Ist mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates der Bau der Anlage „beschlossene Sache"? Werden Argumente und Einwände von Bürgern ausreichend beachtet? Oder muss nicht eher schon jetzt mit Vehemenz gegen das Projekt vorgegangen werden?
Nach unserer Rechtsauffassung gibt es an mind. zwei Stellen im Bauleitplanverfahren vorgeschriebene Beteiligungen der Öffentlichkeit. Bedenken und Argumente können dann von jedermann vorgebracht, und müssen seitens der Planung und der Politik bearbeitet und abgewogen werden. Am Ende des ergebnisoffenen Verfahrens steht eine politische Entscheidung unter Beachtung und Abwägung aller Interessen.
Dies wurde auch seitens der Verwaltung der Stadt Bad Laasphe öffentlich klargestellt.
Es kann also nach unserem Verständnis sehr wohl geschehen, dass im Ergebnis kein passender Flächennutzungsplan für das angedachte Projekt aufgestellt wird.
Wird das Projekt „am Ort vorbei“ geplant und findet keine Beteiligung der Öffentlichkeit statt?
Der Einleitungsantrag für den Aufstellungsbeschluss wurde am 14.11.2022 bei der Stadt Bad Laasphe abgegeben. Zwischen dem 03.10. und dem 04.11.22 wurden alle direkten Anlieger, der Ortsvorsteher, der Bürgermeister, der Stadtverordnete für Puderbach sowie natürlich auch alle ehemaligen Flächeneigentümer frühzeitig über die Ideen und den Ablauf des Prozesses eines Bauleitplanverfahrens informiert. Ab dem 04.11.22 wurde dann auch anderen Familien im Ort in losen Gesprächen über das Projekt berichtet. Vor dem 14.11.2022 waren ca. 75 Personen aus Puderbach über die Projektidee informiert.
Die eigentliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Bauleitplanverfahren zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen und auch dann mit konkreten Angaben über die Planung des Areals in der Breite sinnvoll.
Kann durch diese Anlage ein „Präzedenzfall“ für Puderbach und auch für ganz Wittgenstein geschaffen werden? Kann die Anlage schnell erweitert werden? Und können dann auch weitere neue Anlagen in der gesamten Region schneller gebaut werden?
Jede Freiflächenanlage muss aktuell in einem Gebiet gebaut werden, welches durch einen Flächennutzungs- und Bebauungsplan geregelt ist und diese spezielle Nutzung zulässt. (Ausnahmen für Gewerbegebiete sind aktuell in der politischen Diskussion.) Es müsste also auch explizit bei einer Erweiterung auf andere Flächen ein neuer Flächennutzungsplan nach dem vorgeschriebenen Verfahren erarbeitet werden. Einfach erweitern oder an anderen Standorten neu bauen ist also nicht möglich.
Klargestellt wurde dies auf Rückfrage aus der politischen Runde auch in der Sitzung des Bauausschusses am 13.12.2022 durch die Verwaltung der Stadt Bad Laasphe.
Stimmt es, dass der Abstand der PV-Anlage zu der Nachbargrenze lediglich 3m beträgt? Ist dies schon im Baurecht geregelt?
In welchem Bereich Module errichtet werden können, regelt der Flächennutzungsplan unter Wahrung vieler Aspekte. Dieser ist noch nicht im Entwurf vorhanden und die Erstellung kann erst im weiteren Bauleitplanverfahren erarbeitet werden. (Siehe Projektablauf
Mit Verweis auf ähnliche Verfahren ist jedoch davon auszugehen, dass die Abstände der PV-Module zu den Grundstücksgrenzen in Richtung der nächsten Wohnhäuser deutlich größer ausfallen werden. Zudem ist angedacht die Anlage umlaufend zu begrünen (Hecken, Büsche, kleinere Bäume), um die Abstandsflächen sinnvoll zu nutzen und den Sichtschutz für Anlieger zu erhöhen. Es ist also davon auszugehen, dass die eigentliche Anlage von den direkten Anliegern kaum sichtbar sein würde. Nicht zuletzt dadruch, dass die Häüser etwas tiefer als das Planungsareal liegen.
Wie erwähnt wird dies im Rahmen der noch zu erfolgenden Planung genauer ermittelt und auch im öffentlichen Verfahren (Bauleitplanverfahren für den Flächennutzungsplan) mit 3D-Simulationen transparent dargestellt.
Warum werden nicht eher die vielen Dachflächen von Bestandsgebäuden (insbesondere Dorfgemeinschaftshaus in Puderbach und auf Firmengebäuden in Bad Laasphe) für neue PV-Anlagen verwendet, anstatt eine riesige Anlage auf einer Freifläche zu bauen?
Grundsätzlich ist die Planung von PV-Anlagen auf Gebäuden eine sehr sinnvolle Idee, die auch in der Breite in der Bevölkerung umgesetzt wird.
Ein großer Anteil von Bestandsgebäuden, insbesondere ältere wie das Dorfgemeinschaftshaus in Puderbach, eignen sich jedoch zumeist aus statischen Gründen nicht für die Aufnahme von zusätzlichen Lasten. Die Ertüchtigung der Dachkonstruktion ist an diesen Standorten im Regelfall unwirtschaftlich. (In Puderbach wurde dies bereits geprüft.)
Auch sehr viele bestehende Gewerbebauten und insbesondere Supermärkte (Aldi, Lidl, usw.), sind zumeist statisch bei der Herstellung aus wirtschaftlichen Gründen der Betreiber möglichst knapp bemessen. Zusätzliche Lasten können auch hier oftmals nicht abgetragen werden, weshalb diese Flächen leider nicht für die Installation einer PV-Anlage zur Verfügung stehen.
Wird die Fläche unterhalb der Anlage der Landwirtschaft entzogen und fehlt ihr damit der Ertrag?
Das gesamte Areal wird aktuell entweder beweidet oder für die Heuernte genutzt.
Auch in Zukunft können unter und neben den Modulen Tiere weiden, sodass eine vergleichbare Nutzung stattfinden kann. Für die Realisierung von Agri-PV Anlagen gibt es klare Rahmenbedingungen die in der DIN SPEC 91434 und DIN SPEC 91492 definiert sind. Unter anderem hiernach würden wir eine Planung der Anlage anstreben.
Beispiele mit einer Beweidung der Fläche durch Schafe, Ziegen, geeignete Schweinerassen, aber auch Pferde, Rinder oder sogar Bisons sind bereits reichlich in Deutschland vorhanden.
Zudem werden die Flächen in Zukunft nicht mehr gedüngt. Hierdurch stellt sich eine erhöhte Biodiversität ein, da z.B. auch Insekten, Echsen und Kleintiere neue Schutzzonen gewinnen.
Gibt es nicht mittlerweile schon bessere und innovativere Techniken statt Freiflächenanlagen (z.B. PV an Hauswänden, teiltransparente Glasfassaden mit PV o.ä.)?
Richtig, es gibt innovative Techniken, die bereits teilsweise über das Stadium der Erforschung hinaus in der Praxis Anwendung finden. Für eine wirtschaftliche Erzeugung großer Strommengen, die nicht nur im deutschen Strommarkt benötigt werden, sind diese Nischentechnologien aktuell jedoch noch nicht in der Breite geeignet.
Kommt es durch die Montage der FFPV zu einer langanhaltenden Belästigung durch Baulärm und Verkehr?
Die gesamte Montagezeit einer FFPV auf der angedachten Fläche wurde seitens Fachfirmen mit ca. 2 Wochen angegeben.
In dieser Zeit werden die Pfähle für die Modultische in den Boden gerammt (ca. 3 Tage), die Modultische montiert und die PV-Module aufgelegt. Ebenfalls werden Leitungen im Erdreich verlegt.
Mit welcher Bauhöhe ist bei der angedachten Anlage zu rechnen?
Final kann diese Frage erst beantwortet werden, wenn die Rahmenbedingungen für die technische Planung der Anlage vorliegen. Insbesondere betrifft dies den Flächennutzungs- und den Bebauungsplan.
Wir verfolgen ein Ziel der möglichst schonenden Einbindung in die Landschaft, daher ist eher von einer geringen Bauhöhe der PV-Module auszugehen. FFPV mit ähnlicher Ausrichtung kommen oft mit nur ca. 2,50 m Bauhöhe ab dem vorhanden Gelände aus.
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