WIE
… läuft das Verfahren der Planung ab ?
Grundlage für die Realisierung einer FFPV (Freiflächen Photvoltaik) im sogenannten Außenbereich ist ein Flächennutzungs- sowie Bebauungsplan.
Für die Aufstellung von Flächennutzungs- sowie Bebauungsplänen gibt es im Allgemeinen ein zwingend vorgeschriebenes, gesetzlich geregeltes Verfahren (Bauleitplanverfahren), in dem verschiedene Schritte inkl. Bürgerbeteiligungen einzuhalten sind.

WAS
… folgt auf das Inkrafttreten von Flächennutzungs- und Bebauungsplan ?
Erst wenn ein Flächennutzungs- und Bebauungsplan vorliegt, ist die für die technische Planung der FFPV zur Verfügung stehende Fläche konkret festgelegt.
Durch Schutzzonen im Randbereich der Fläche, insbesondere zu der Wohnhausbebauung, aber auch durch die geplanten ökologischen Maßnahmen wie Biotopbereiche, Anpflanzungen oder anderen Schutzzonen für Tiere und Pflanzen, begrenzt sich die mit PV-Modulen bebaubare Fläche.
Auf dieser Basis und den ergänzenden topographischen Daten des Geländes, kann nun erst eine technische Ausarbeitung erfolgen. Die Anordung, Auswahl und Größe der Module wird ebenso wie alle anderen Komponenten exakt detailliert festgelegt.
Erst jetzt stehen auch die Projektkosten und der mögliche Ertrag über die verschiedenen Vermarktungswege für den erzeugten Strom fest.


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